Ja! Der Arzt kann ein Wiederholungsrezept als E-Rezept ausstellen.
Wenn der Arzt nichts anderes vermerkt, ist dieses ein Jahr gültig und kann bis zu vier Mal eingelöst werden.
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Wenn der Arzt nichts anderes vermerkt, ist dieses ein Jahr gültig und kann bis zu vier Mal eingelöst werden.