Zu hellomed
Zu hellomed

FAQ Pflegeunternehmen

FAQ für Pflegeunternehmen

Ein Patient will in den Urlaub – was gibt es dann zu berücksichtigen?

Ein Patient will in den Urlaub – was gibt es dann zu berücksichtigen?

Sobald Sie wissen, dass ein Patient in den Urlaub fahren will, informieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an. Gerne organisieren wir Ihre nächste(n) Lieferung(en) vor der Abreise, damit Sie auch während Ihres Urlaubs gut mit Ihren vorsortierten Medikamenten versorgt sind. Wir können den Blisterschlauch in dem Fall

Funktioniert hellomed auch mit unserer vorhandenen Pflegesoftware?

Funktioniert hellomed auch mit unserer vorhandenen Pflegesoftware?

hellomed funktioniert auch nahtlos mit Ihrer bestehenden Pflegesoftware, wie z.B. Medifox Dan, Snap (Euregon), connext vivendi, curasoft aber auch anderen Anbietern. Mit hellomed sehen wir uns als smarte Ergänzung Ihrer Pflege-Software, denn mit unserer Software hören wir nicht bei der Rezeptanforderung bei den Ärzten auf, sondern ermöglichen auch die komplette

Ist hellomed auch für Heime geeignet?

Ist hellomed auch für Heime geeignet?

Ja. Wir arbeiten bereits mit vielen unterschiedlichen Partnern aus verschiedenen Versorgungsformen deutschlandweit zusammen: Pflegedienste, Betreiber von alternativen Wohnformen (Betreutem Wohnen), Behinderteneinrichtungen als auch Pflegeheime. Für Pflegeheime aus Berlin & Brandenburg ist eine Zusammenarbeit jederzeit möglich. Für Heime außerhalb von Berlin & Brandenburg und die dem Heimgesetz unterliegen, muss bei Ihrer lokalen Behörde

Muss der Pflegedienst oder die Patienten die Apotheke wechseln, wenn Sie den hellomed-Service nutzen wollen?

Muss der Pflegedienst oder die Patienten die Apotheke wechseln, wenn Sie den hellomed-Service nutzen wollen?

hellomed kann genauso wie ihre bisherige Apotheke Ihre Medikation aus einer breiten Sortimentsauswahl einfach beschaffen und bietet zusätzlich noch weitere Services für Sie und Ihre Patienten an, wie z.B. den Rezeptanforderungsservice bei Ihren Ärzten oder schnelle Medikationsänderungen. Wenn Sie jedoch erstmal ihre bestehende Apotheke nicht wechseln wollen, können Sie hellomed

Welchen Nutzen hat das Pflegepersonal durch eine Zusammenarbeit mit hellomed?

Welchen Nutzen hat das Pflegepersonal durch eine Zusammenarbeit mit hellomed?

Das Pflegepersonal profitiert durch eine Zusammenarbeit in vielerlei Hinsicht. An erster Stelle spart das Pflegepersonal bei der täglichen Arbeit viel Zeit ein - hellomed übernimmt die Rezeptanforderungen, Kontrolle des Medikationsvorrats,  Beschaffung der Medikation und vereinfacht das Richten der Medikation durch vorsortierte Tabletten. Die zurückgewonnene Zeit kann dann für das Pflegepersonal oder für

Verliert das Pflegepersonal durch die Verblisterung nicht an Wissenskompetenz?

Die Verblisterung beeinträchtigt nicht die Kompetenz des Pflegepersonals im Umgang mit Medikamenten.  Im Gegenteil, das Pflegepersonal behält seine Rolle und Verantwortung bei der Kontrolle und Verabreichung der Medikamente bei und wird zusätzlich im gesamten Prozess unterstützt. Das Personal kann vorort sich voll und ganz auf die Patienten konzentrieren und Fehlerquellen können durch den Faktor Mensch beim manuellen Stellen der Medikation reduziert werden.

Die Verblisterung trägt dazu bei, das Risiko von Wissensmonopolen zu minimieren, zum Beispiel im Falle von Mitarbeiterwechsel, Urlaub oder Krankheitsausfällen. Beim Einspringen von bestehendem oder neuem Personal wird der Einstieg durch klare Standards erleichtert und die Einarbeitung verkürzt, weil die Medikamente bereits sortiert sind.

Weitere Kontrollmöglichkeiten für die Mitarbeiter bietet ein digitaler Medikationsplan mit einsehbaren Tablettenbildern zum Abgleich als auch klar beschriftete Blistertütchen. Auf jedem Blistertütchen ist Name, Datum, Uhrzeit, Medikament und die Beschreibung der Tablettenform und -Farbe aufgedruckt und helfen bei der Kontrolle.

Was passiert mit Patienten beim Pflegedienstleister, die sich nicht für die Verblisterung eignen (z.B. Flüssigblister, BTM oder haben nur Bedarfsmedikation)?

Sollten Patienten sich nicht für die Verblisterung eignen, können wir für diese trotzdem Entlastung bieten und die Rezepte anfordern, den Medikationsvorrat rund-um-die-Uhr sicherstellen und regelmäßig die Medikamente unverblistert zusenden. Dies spiegelt sich dann auch in einer geringeren Gebühr durch das hellomed Clubbasic-Paket wieder.

Welche Arzneimittel können verblistert werden?

Wir verblistern alle festen und oralen Darreichungsformen. Ausnahmen, die wir nicht verblistern, sind halbe Tabletten, Betäubungsmittel, Antibiotika und einige wenige nicht geeignete Darreichungsformen wie Zäpfchen oder Flüssigkeiten. Diese liefern wir Ihnen dann in klassischen Medikationspackungen zu.

Wie wird das Blistertütchen korrekt geöffnet?

Jedes Blistertütchen ist mit einer glatten und einer gezackten Seite ausgestattet. Die gezackte Seite (Seite an der die Blistertütchen zusammen hängen) ermöglicht ein müheloses senkrechtes Öffnen des Blistertütchens ohne jegliche Anstrengung.

Was passiert, wenn wir Freitag Patienten mit Krankenhausentlassungen haben?

Lassen Sie uns noch am Tag der Entlassung den neuen Medikationsplan zukommen. Wir kümmern uns um die Rezeptanforderung und senden Ihnen Medikationsänderungen schnellstmöglich zu.
Falls es keine Medplanänderungen gibt, melden Sie uns bitte, dass der Patient entlassen wurde. Sparen Sie Zeit und nutzen Sie hierfür unseren bereitgestellten Vordruck zur Krankenhausentlassung.
Akutmedikation holen Sie bitte mit einem Entlassmanagement-Rezept direkt in Ihrer Apotheke vor Ort.

Wer ist für die Medikationsänderungen verantwortlich?

Sowohl das Pflegepersonal beim Pflegedienstleister als auch die Ärzte sind für die Kommunikation der Medikationsänderung an uns verantwortlich.
Für die Beschaffung und Belieferung der geänderten Medikationen sind wir (hellomed) verantwortlich.

Wie ist der Prozess bei Medikationsänderungen?

hellomed berücksichtigt unmittelbar die Medikationsänderungen, sobald Sie uns diese via Webanwendung hellomedOS oder klassisch per e-Mail oder Fax mitteilen.

Zusatzmedikation: Bestellen Sie im Rahmen einer dringlichen Medikationsänderung ein neues Medikament bis 10:30 am Vortag, können wir dies am Folgetag mittels Expresslieferung zw. 8:00-12:00 liefern.

Verblisterte Zusatzmedikation: Sollten Sie die Medikamente in verblisterter Form wünschen, erhalten Sie innerhalb von 3-4 Tagen einen Zusatzblister zur Überbrückung, welcher das neue Medikament beinhaltet. In der nächsten regulären Lieferung enthält der Blisterschlauch dann wieder alle Medikamente.

Tipp: Wenn gewünscht, können Ärzte die Medikationsänderungen auch direkt an uns senden, um wertvolle Zeit im Prozess einzusparen. Wir informieren Sie in diesem Fall dann anschliessend über die Medikationsänderung.

Wie werden Medikationsänderungen an hellomed kommuniziert?

Sie können uns jederzeit die Medikationsänderungen per hellomed-Webanwendung (Login via Webseite) oder klassisch per Fax oder Email zusenden. Bei Medikationsänderungen mit Zusatzmedikation benötigen wir zusätzlich das Rezept. Sollten Sie dieses nicht als Rezept vorliegen haben, fordern wir dies für Ihre Klienten bei den Ärzten an.

Haben Sie ein Rosa-Rezept in Papierform erhalten?

Senden Sie uns dieses zusätzlich via Freiumschlag nach. Dafür nutzen Sie die Freiumschläge, die Sie bei erstmaliger Lieferung von uns erhalten haben. Benötigen Sie weitere Freiumschläge, lassen Sie uns dies wissen und wir senden Ihnen diese kostenfrei zu.

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ja, die volle Abrechnungsfähigkeit bzw. Refinanzierbarkeit des hellomed-Services ist gewährleistet.

Konkret kann der Pflegedienstleister den hellomed-Service über 2 Wege refinanzieren:

Option 1: Refinanzierung durch Hauskrankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26

Diese beinhaltet:

– das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle,

– die Verabreichung, zum Beispiel die orale Einnahme von Tabletten.

Wichtig: In der Vergangenheit gab es häufig Unsicherheiten bei Pflegediensten bei der Abrechnung der HKP Nr 26, insbesondere in Bezug auf das Richten der Medikamente bei Einbindung einer verblisternden Apotheke.  Die Abrechnungsfähigkeit ist jedoch auch dann mit den Kassen gewährleistet und klar geregelt – siehe Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Weitere Informationen zur Abrechnungsfähigkeit der HKP Nr. 26 finden Sie im folgenden Ratgeberartikel

Option 2: Refinanzierung durch eine Servicegebühr für Rezepte- & Arzneimittelbeschaffung

Anfallende Leistungen wie das Besorgen von Rezepten können durch den Pflegedienst mit den Kunden abgerechnet werden:  Dies geschieht entweder als Privatzahlerleistung oder durch den §45b Entlastungsbetrag oder §36 Pflegesachleistung (Stichwort „Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld“). Für mehr Informationen zur Refinanzierbarkeit sprechen Sie uns gerne an.

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