Zu hellomed
Zu hellomed

FAQ Pflegeunternehmen

FAQ für Pflegeunternehmen

Bieten Sie auch einen Kühlversand an?

Ja. Wir bieten auch für Ihre zu kühlenden Medikamente (z.B. Insulin) einen temperaturgeführten Kühlversand an. Ab einer Sammellieferung für 5 Klienten sogar kostenlos.

Sind Ihre Lieferungen sicher und zuverlässig?

Ja, um die besonderen Anforderungen des Medikamententransports für Pflegeunternehmen sicher und zuverlässig anzubieten, arbeiten wir mit dem spezialisierten Medikamententransport-Anbieter Go!Express zusammen. Der Medikamententransport erfolgt nach strengsten pharmazeutischen Vorgaben und ist nach EU Good Distribution Practice (GDP) zertifiziert. Mit dem Sendungsmonitoring kann der Transport von unserer Apotheke zu Ihrem Pflegeunternehmen sicher überwacht werden – von Ihrem und unserem Personal.

Was passiert, wenn niemand Vorort ist, der die Lieferung in Empfang nehmen kann?

Wir können nach Rücksprache mit Ihnen am nächsten Tag kostenlos nochmal zu einem gewünschten Zeitpunkt anliefern.
Alternativ kann auch vorbeugend ein weiterer Ablageort angegeben werden, falls niemand erreichbar ist, damit Sie die Ware unmittelbar erhalten.

Sollte beides nicht möglich sein, können wir Ihnen am gleichen Tag die Ware nochmal, durch unseren Logistiker, anliefern lassen.
Dafür fallen jedoch Extrakosten an. (Abrechnung pro km Entfernung vom nächsten Depot).

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ja, die volle Abrechnungsfähigkeit bzw. Refinanzierbarkeit des hellomed-Services ist gewährleistet.

Konkret kann der Pflegedienstleister den hellomed-Service über 2 Wege refinanzieren:

Option 1: Refinanzierung durch Hauskrankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26

Diese beinhaltet:

– das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle,

– die Verabreichung, zum Beispiel die orale Einnahme von Tabletten.

Wichtig: In der Vergangenheit gab es häufig Unsicherheiten bei Pflegediensten bei der Abrechnung der HKP Nr 26, insbesondere in Bezug auf das Richten der Medikamente bei Einbindung einer verblisternden Apotheke.  Die Abrechnungsfähigkeit ist jedoch auch dann mit den Kassen gewährleistet und klar geregelt – siehe Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Weitere Informationen zur Abrechnungsfähigkeit der HKP Nr. 26 finden Sie im folgenden Ratgeberartikel

Option 2: Refinanzierung durch eine Servicegebühr für Rezepte- & Arzneimittelbeschaffung

Anfallende Leistungen wie das Besorgen von Rezepten können durch den Pflegedienst mit den Kunden abgerechnet werden:  Dies geschieht entweder als Privatzahlerleistung oder durch den §45b Entlastungsbetrag oder §36 Pflegesachleistung (Stichwort „Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld“). Für mehr Informationen zur Refinanzierbarkeit sprechen Sie uns gerne an.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Abrechnung mit Pflegedienstleister: Die hellomed-Club-Mitgliedschaftsgebühr wird monatlich per Rechnung oder Lastschrift mit dem Pflegedienstleister abgerechnet. Diese erhält der Pflegedienstleister als Email und ist transparent nach Patient und Leistung aufgeschlüsselt.

Abrechnung mit Patienten: Sollten Patienten nicht von der gesetzlichen Zuzahlung der Arzneimittel befreit sein oder zusätzliche nicht verschreibungspflichtige Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel bestellen, werden diese als separate Rechnung an den Patienten gestellt.
Diese wird als Email an Ihren Patienten, Angehörigen oder Betreuer gesendet und ist monatlich per Rechnung oder Lastschrift zu begleichen.

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