Verblisterung gefährdet nicht die Abrechnung: Der G-BA hat 2021 klargestellt, dass Pflegedienste das Stellen und Verabreichen von Medikamenten auch bei Blisterversorgung abrechnen dürfen. Erfahren Sie, wie hellomed rechtssichere und entlastende Lösungen bietet
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*Bei den dargestellten Personen handelt es sich nicht um echte Personen. Die Zitate basieren auf echtem Kund:innenfeedback unserer Testpatient:innen und sind anonymisiert.