Zu hellomed
Zu hellomed

Behandlungspflege

Behandlungspflege

May 23, 2024

Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege und umfasst viele verschiedene medizinische Maßnahmen. Sie muss einerseits immer von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet und andererseits von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden. Ziel ist, die ärztliche Therapie zu sichern und zu unterstützen. Infolgedessen können der Gesundheitszustand von Menschen mit Pflegebedarf verbessert und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Im Gegensatz zur Grundpflege, welche sich auf die Unterstützung von pflegerischen Belangen und zur Förderung von Alltagskompetenzen konzentriert, beziehen sich alle Maßnahmen der Behandlungspflege auf medizinische Aspekte. Aus diesem Grund ist kein Pflegegrad erforderlich, um Leistungen zu beantragen. Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Behandlungspflege anfallen, werden durch die Krankenkasse gedeckt.

Als ambulanter Pflegedienst assistieren, pflegen und betreuen auch Sie Menschen, die medizinische Behandlungspflege benötigen. Damit Ihre Mitarbeiter sich auf die wesentlichen Aspekte der Arbeit konzentrieren können, bieten wir von hellomed Ihnen unsere Unterstützung an. So ist die Versorgung auf allen Ebenen sichergestellt.

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege gehört zur ambulanten Versorgung. Mit dem Begriff werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, welche medizinisch notwendig sind, um entweder eine Erkrankung zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder die Beschwerden weitestgehend zu lindern. Im Falle einer Palliativversorgung kann die Behandlungspflege zudem auch Maßnahmen umfassen, welche die Lebensqualität verbessern.

Alle Leistungen der Behandlungspflege müssen im Vorfeld von einem ausgebildeten Mediziner an eine Pflegefachkraft delegiert worden sein. Die Durchführung erfolgt in der Regel ambulant oder in einem stationären Pflegeheim. Als gesetzliche Grundlage für die Behandlungspflege gilt das SGB V, in Verbindung mit Leistungen der Pflegeversicherung das SGB XI.

Zu den Maßnahmen der Behandlungspflege zählen unter anderem

  • das Verabreichen von Medikamenten
  • das Blutdruckmessen
  • das Blutzuckermessen
  • die Verabreichung von Inhalationen
  • das Bedienen und Überwachen von medizinischen Geräten
  • die Wundversorgung
  • die Dekubitusbehandlung
  • die Stomabehandlung
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsartikeln
  • die spezielle Krankenbeobachtung
  • das Anlegen und Verabreichen von Infusionen
  • das Legen oder Wechseln von urogenitalen Kathetern
  • das Legen oder Wechseln von nasogastralen Sonden
  • die Überprüfung und Pflege von Drainagen
  • die Durchführung von Einläufen

Die Formen der Behandlungspflege

Auch wenn alle Arten der Behandlungspflege von einem Mediziner verordnet werden, so unterscheiden sich diese jedoch.

Medizinische Behandlungspflege

Als medizinische Behandlungspflege werden alle Maßnahmen bezeichnet, welche Pflegefachkräfte im Anschluss an einen Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung übernehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Rahmen einer Operation die Thrombosegefahr aufgrund der Immobilität stark erhöht ist und die Betroffenen medizinische Kompressionsartikel tragen müssen.

Sicherungspflege

Die Sicherungspflege wird verordnet, um eine stationär oder in der Arztpraxis begonnene Therapie ambulant fortzuführen. Dadurch kann die Versorgung sichergestellt und der Erfolg der Maßnahme gewährleistet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eingeleitete Therapie mit oralen Antidiabetika bei Menschen mit Diabetes Typ 2 durch regelmäßiges Blutzuckermessen überwacht werden muss, damit es nicht zu Hyper- oder Hypoglykämien kommt.

Krankenhausvermeidungspflege

Zuletzt gibt es auch die Krankenhausvermeidungspflege. Wie das Wort bereits sagt, dient diese Form der Behandlungspflege dazu, den Aufenthalt in einem Krankenhaus zu vermeiden. Als Beispiel ist hier die regelmäßige Verabreichung von Infusionen bei Menschen mit einer erhöhten Exsikkosegefahr (Dehydratation) im Sommer zu nennen. Im Gegensatz zu allen anderen Formen kann die Krankenhausvermeidungspflege nur für maximal 4 Wochen verordnet werden.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben haben alle Menschen mit einer Krankenversicherung das Recht auf Behandlungspflege. Dazu müssen sie auch keinen Pflegegrad vorweisen. Dennoch gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme ist medizinisch notwendig und ärztlich verordnet.
  • Weder die betroffene Person selbst noch ein Angehöriger kann die Maßnahmen durchführen.
  • Die Maßnahmen müssen sich auf eine aktuelle medizinisch diagnostizierte Einschränkungen / Erkrankungen beziehen.

Darüber hinaus ist jede Form der Behandlungspflege zeitlich begrenzt. Während die Erstverordnung für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig ist, variiert die Dauer weiterer Folgeverordnungen.

Wer darf die Behandlungspflege durchführen?

Die Grundpflege darf auch von pflegerischem Hilfspersonal durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu ist für die Behandlungspflege aber eine besondere Qualifizierung notwendig. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung dürfen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte Behandlungspflege leisten.

Pflegehilfskräften und Assistenten steht es jedoch frei, nach einigen Jahren Berufserfahrung einen Aufbaulehrgang zu absolvieren und sich weiterzubilden. Diese Zusatzqualifizierung erlaubt es ihnen dann, unter Aufsicht Leistungen der Behandlungspflege zu übernehmen.

Unterstützung für ambulante Pflegedienste

Der Pflegenotstand ist vor allem im ambulanten Bereich drastisch zu spüren. Denn während die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, welche zu Hause versorgt werden, weiterhin steigt, nimmt die Menge der Beschäftigten im ambulanten Bereich stetig ab. Darüber hinaus ist knapp die Hälfte aller Pflegefachkräfte nur in Teilzeit angestellt. Infolgedessen müssen immer weniger Pflegende stetig mehr Pflegebedürftige versorgen. Mehr zum Mangel an qualifizierten Pflegefachkräften erfahren Sie hier.

Dies hat dazu geführt, dass viele ambulante Pflegedienste Hilfskräfte beschäftigen. Dadurch können die Anbieter diverse Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege überhaupt erst sicherstellen. Ohne diese große Zahl an Assistenten und Pflegehilfskräften wären unzählige Menschen mit Pflegebedürftigkeit nicht versorgt. Doch in der Regel verfügen diese nicht über die notwendige Qualifikation, um auch Maßnahmen der Behandlungspflege durchzuführen.

Daher sind immer mehr ambulante Pflegedienste in der Situation, verschiedene Aufgaben zu delegieren. Vor allem im Bereich „Medikation“ kann die Zusammenarbeit mit Apotheken hilfreich sein. Denn diese verfügen über Expertise und Fachkräfte, um einzelne Aufgaben zu übernehmen. Das entlastet die Pflegedienste und die Mitarbeiter können sich auf andere Aspekte der Pflege konzentrieren.

Wir von hellomed unterstützen ambulante Pflegedienste bei der Durchführung der SGB V Leistungen. So fordern wir beispielsweise automatisch Rezepte von Haus- oder Fachärzten an, sobald der Medikationsvorrat Ihrer Kunden leer wird und überprüfen die Medikation und den Medikationsplan automatisch auch auf Wechselwirkungen und Doppelmedikation für maximale Arzneimittelsicherheit. Anschließend liefern wir Ihnen die Medikation regelmäßig an Ihre Einrichtung – oder auch innerhalb von 24 Stunden, wenn es zum Beispiel eine dringliche Medikationsänderung gibt. Wenn gewünscht, erhalten Sie die Medikation in vorsortierter Form (verblistert), um Ihnen vorbereitend das Richten und das Verabreichen der Medikation zu erleichtern. Darüber hinaus offerieren wir auch Fortbildungen zum Thema „Medikation in der Pflege“ und schulen die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste.

Fazit

Als Behandlungspflege werden alle Tätigkeiten verstanden, welche von Ärzten an Pflegefachkräfte delegiert werden. Sie umfassen beispielsweise die Wundversorgung, das Messen von Blutdruck oder Blutzucker, das Legen von Kathetern oder die Pflege eines Stomas. Ziel ist es, ärztlich verordnete Maßnahmen fortzuführen bzw. sicherzustellen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und dadurch Beschwerden zu lindern oder zu heilen.

Im Gegensatz zur Grundpflege dürfen ausschließlich Pflegefachkräfte mit entsprechender Qualifizierung die Behandlungspflege übernehmen. Voraussetzungen sind die medizinische Notwendigkeit aufgrund einer Erkrankung sowie die ärztliche Verordnung.

In der Regel findet die Behandlungspflege im ambulanten Setting statt. Pflegedienste übernehmen die meisten Aufgaben. Doch immer wieder finden sich nicht ausreichend examinierte Pflegefachkräfte, um die Durchführung der Behandlungspflege zu sichern. Dann ist es hilfreich, bestimmte Dienstleister einzubeziehen. Hellomed unterstützt ambulante Pflegedienste mit verschiedenen Leistungen und hilft so, die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen – und das auf höchstem Niveau.

Auch interessant

Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege und umfasst viele verschiedene medizinische Maßnahmen. Sie muss einerseits immer von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet und andererseits von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden. Ziel ist, die ärztliche Therapie zu sichern und zu unterstützen. Infolgedessen können der Gesundheitszustand von Menschen mit Pflegebedarf verbessert und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Im Gegensatz zur Grundpflege, welche sich auf die Unterstützung von pflegerischen Belangen und zur Förderung von Alltagskompetenzen konzentriert, beziehen sich alle Maßnahmen der Behandlungspflege auf medizinische Aspekte. Aus diesem Grund ist kein Pflegegrad erforderlich, um Leistungen zu beantragen. Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Behandlungspflege anfallen, werden durch die Krankenkasse gedeckt.

Als ambulanter Pflegedienst assistieren, pflegen und betreuen auch Sie Menschen, die medizinische Behandlungspflege benötigen. Damit Ihre Mitarbeiter sich auf die wesentlichen Aspekte der Arbeit konzentrieren können, bieten wir von hellomed Ihnen unsere Unterstützung an. So ist die Versorgung auf allen Ebenen sichergestellt.

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege gehört zur ambulanten Versorgung. Mit dem Begriff werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, welche medizinisch notwendig sind, um entweder eine Erkrankung zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder die Beschwerden weitestgehend zu lindern. Im Falle einer Palliativversorgung kann die Behandlungspflege zudem auch Maßnahmen umfassen, welche die Lebensqualität verbessern.

Alle Leistungen der Behandlungspflege müssen im Vorfeld von einem ausgebildeten Mediziner an eine Pflegefachkraft delegiert worden sein. Die Durchführung erfolgt in der Regel ambulant oder in einem stationären Pflegeheim. Als gesetzliche Grundlage für die Behandlungspflege gilt das SGB V, in Verbindung mit Leistungen der Pflegeversicherung das SGB XI.

Zu den Maßnahmen der Behandlungspflege zählen unter anderem

  • das Verabreichen von Medikamenten
  • das Blutdruckmessen
  • das Blutzuckermessen
  • die Verabreichung von Inhalationen
  • das Bedienen und Überwachen von medizinischen Geräten
  • die Wundversorgung
  • die Dekubitusbehandlung
  • die Stomabehandlung
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsartikeln
  • die spezielle Krankenbeobachtung
  • das Anlegen und Verabreichen von Infusionen
  • das Legen oder Wechseln von urogenitalen Kathetern
  • das Legen oder Wechseln von nasogastralen Sonden
  • die Überprüfung und Pflege von Drainagen
  • die Durchführung von Einläufen

Die Formen der Behandlungspflege

Auch wenn alle Arten der Behandlungspflege von einem Mediziner verordnet werden, so unterscheiden sich diese jedoch.

Medizinische Behandlungspflege

Als medizinische Behandlungspflege werden alle Maßnahmen bezeichnet, welche Pflegefachkräfte im Anschluss an einen Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung übernehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Rahmen einer Operation die Thrombosegefahr aufgrund der Immobilität stark erhöht ist und die Betroffenen medizinische Kompressionsartikel tragen müssen.

Sicherungspflege

Die Sicherungspflege wird verordnet, um eine stationär oder in der Arztpraxis begonnene Therapie ambulant fortzuführen. Dadurch kann die Versorgung sichergestellt und der Erfolg der Maßnahme gewährleistet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eingeleitete Therapie mit oralen Antidiabetika bei Menschen mit Diabetes Typ 2 durch regelmäßiges Blutzuckermessen überwacht werden muss, damit es nicht zu Hyper- oder Hypoglykämien kommt.

Krankenhausvermeidungspflege

Zuletzt gibt es auch die Krankenhausvermeidungspflege. Wie das Wort bereits sagt, dient diese Form der Behandlungspflege dazu, den Aufenthalt in einem Krankenhaus zu vermeiden. Als Beispiel ist hier die regelmäßige Verabreichung von Infusionen bei Menschen mit einer erhöhten Exsikkosegefahr (Dehydratation) im Sommer zu nennen. Im Gegensatz zu allen anderen Formen kann die Krankenhausvermeidungspflege nur für maximal 4 Wochen verordnet werden.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben haben alle Menschen mit einer Krankenversicherung das Recht auf Behandlungspflege. Dazu müssen sie auch keinen Pflegegrad vorweisen. Dennoch gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme ist medizinisch notwendig und ärztlich verordnet.
  • Weder die betroffene Person selbst noch ein Angehöriger kann die Maßnahmen durchführen.
  • Die Maßnahmen müssen sich auf eine aktuelle medizinisch diagnostizierte Einschränkungen / Erkrankungen beziehen.

Darüber hinaus ist jede Form der Behandlungspflege zeitlich begrenzt. Während die Erstverordnung für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig ist, variiert die Dauer weiterer Folgeverordnungen.

Wer darf die Behandlungspflege durchführen?

Die Grundpflege darf auch von pflegerischem Hilfspersonal durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu ist für die Behandlungspflege aber eine besondere Qualifizierung notwendig. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung dürfen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte Behandlungspflege leisten.

Pflegehilfskräften und Assistenten steht es jedoch frei, nach einigen Jahren Berufserfahrung einen Aufbaulehrgang zu absolvieren und sich weiterzubilden. Diese Zusatzqualifizierung erlaubt es ihnen dann, unter Aufsicht Leistungen der Behandlungspflege zu übernehmen.

Unterstützung für ambulante Pflegedienste

Der Pflegenotstand ist vor allem im ambulanten Bereich drastisch zu spüren. Denn während die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, welche zu Hause versorgt werden, weiterhin steigt, nimmt die Menge der Beschäftigten im ambulanten Bereich stetig ab. Darüber hinaus ist knapp die Hälfte aller Pflegefachkräfte nur in Teilzeit angestellt. Infolgedessen müssen immer weniger Pflegende stetig mehr Pflegebedürftige versorgen. Mehr zum Mangel an qualifizierten Pflegefachkräften erfahren Sie hier.

Dies hat dazu geführt, dass viele ambulante Pflegedienste Hilfskräfte beschäftigen. Dadurch können die Anbieter diverse Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege überhaupt erst sicherstellen. Ohne diese große Zahl an Assistenten und Pflegehilfskräften wären unzählige Menschen mit Pflegebedürftigkeit nicht versorgt. Doch in der Regel verfügen diese nicht über die notwendige Qualifikation, um auch Maßnahmen der Behandlungspflege durchzuführen.

Daher sind immer mehr ambulante Pflegedienste in der Situation, verschiedene Aufgaben zu delegieren. Vor allem im Bereich „Medikation“ kann die Zusammenarbeit mit Apotheken hilfreich sein. Denn diese verfügen über Expertise und Fachkräfte, um einzelne Aufgaben zu übernehmen. Das entlastet die Pflegedienste und die Mitarbeiter können sich auf andere Aspekte der Pflege konzentrieren.

Wir von hellomed unterstützen ambulante Pflegedienste bei der Durchführung der SGB V Leistungen. So fordern wir beispielsweise automatisch Rezepte von Haus- oder Fachärzten an, sobald der Medikationsvorrat Ihrer Kunden leer wird und überprüfen die Medikation und den Medikationsplan automatisch auch auf Wechselwirkungen und Doppelmedikation für maximale Arzneimittelsicherheit. Anschließend liefern wir Ihnen die Medikation regelmäßig an Ihre Einrichtung – oder auch innerhalb von 24 Stunden, wenn es zum Beispiel eine dringliche Medikationsänderung gibt. Wenn gewünscht, erhalten Sie die Medikation in vorsortierter Form (verblistert), um Ihnen vorbereitend das Richten und das Verabreichen der Medikation zu erleichtern. Darüber hinaus offerieren wir auch Fortbildungen zum Thema „Medikation in der Pflege“ und schulen die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste.

Fazit

Als Behandlungspflege werden alle Tätigkeiten verstanden, welche von Ärzten an Pflegefachkräfte delegiert werden. Sie umfassen beispielsweise die Wundversorgung, das Messen von Blutdruck oder Blutzucker, das Legen von Kathetern oder die Pflege eines Stomas. Ziel ist es, ärztlich verordnete Maßnahmen fortzuführen bzw. sicherzustellen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und dadurch Beschwerden zu lindern oder zu heilen.

Im Gegensatz zur Grundpflege dürfen ausschließlich Pflegefachkräfte mit entsprechender Qualifizierung die Behandlungspflege übernehmen. Voraussetzungen sind die medizinische Notwendigkeit aufgrund einer Erkrankung sowie die ärztliche Verordnung.

In der Regel findet die Behandlungspflege im ambulanten Setting statt. Pflegedienste übernehmen die meisten Aufgaben. Doch immer wieder finden sich nicht ausreichend examinierte Pflegefachkräfte, um die Durchführung der Behandlungspflege zu sichern. Dann ist es hilfreich, bestimmte Dienstleister einzubeziehen. Hellomed unterstützt ambulante Pflegedienste mit verschiedenen Leistungen und hilft so, die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen – und das auf höchstem Niveau.