Technisch ist es möglich Privatrezepte als e-Rezepte auszustellen. An der weiteren Umsetzung wird zur Zeit noch gearbeitet.
Die Zuzahlungsbefreiung kann von der Krankenkasse in der Versichertenakte vermerkt werden. Falls dies noch nicht geschehen ist, kann die Arztpraxis diese Information hinterlegen oder hellomed kann sie beim Einlösen des Rezepts hinterlegen.
Nutzen Sie einfach unsere Freiumschläge und schicken Sie uns den e-Rezept Ausdruck per Post an: hellomedPostfach 18 01 6310205 Berlin
Ja! Der Arzt kann ein Wiederholungsrezept als e-Rezept ausstellen. Wenn der Arzt nichts anderes vermerkt, ist dieses ein Jahr gültig und kann bis zu vier Mal eingelöst werden.
Egal ob Pflegeunternehmen, Patient oder Angehöriger. Sprechen Sie mit uns
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*Bei den dargestellten Personen handelt es sich nicht um echte Personen. Die Zitate basieren auf echtem Kund:innenfeedback unserer Testpatient:innen und sind anonymisiert.