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Pflegedienste & Verblisterung: 4 Mythen im Fakten-Check

Pflegedienste & Verblisterung: 4 Mythen im Fakten-Check

April 2, 2024

Die Pflegedienst-Landschaft unterliegt einem stetigen Wandel, der durch innovative Ansätze und moderne Technologien vorangetrieben wird. Einer dieser innovativen Ansätze, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Medikationsverblisterung. Doch trotz ihrer vielversprechenden Vorteile ranken sich immer noch einige hartnäckige Mythen um den Nutzen von Verblisterung für die Pflegedienstleister. Das erklärt dann wohl auch, warum die Mehrheit der ambulanten Pflegedienste (leider) in der Vergangenheit die Verblisterung durch Apotheken gemieden haben, wie die Deutsche Apotheker Zeitung schon 2022 berichtet hat. Viel hat sich jedoch seitdem geändert und neue Ansätze zur Entlastung der Pflegedienste setzen sich durch.

In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Vorurteile über die Verblisterung in der Pflegedienstleistung aufdecken und die aktuellen Fakten beleuchten.

Mythos 1: Abrechnungsfähigkeit bei Verblisterung ist eingeschränkt

Ein weitverbreiteter Irrglaube besagt, dass Pflegedienstleister ihre Leistungen nicht mehr mit den Kassen abrechnen können, wenn das Vorsortieren der Medikation (Verblisterung) durch eine Apotheke erfolgt. Dieser Mythos ist jedoch längst überholt. Seit der Aufhebung des G-BA Beschlusses Ende 2021 ist die volle Abrechnungsfähigkeit von Pflegedienstleistern rechtssicher gewährleistet (siehe GBA-Beschluss). Das bedeutet, dass sämtliche Leistungen gemäß der häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26 abgerechnet werden können, selbst wenn die Medikamente vorher von der Apotheke verblistert wurden. Hierzu zählen sowohl das Richten ärztlich verordneter Medikamente als auch deren Verabreichung. 

In der Stellungsnahme des Gemeinsamen Bundesauschusses als oberstes Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen wird begründet, dass die Verblisterung lediglich eine vorbereitende Dienstleistung für das Richten der Medikation  ist, für welche der Pflegedienst trotz Unterstützung durch die Apotheke weiterhin der Hauptleistungserbringer bleibt und die Verantwortung beibehält.

Zudem müssen zusätzliche Leistungen im Rahmen der HKP Nr. 26,  wie die Kontrolle der Medikation als auch das Richten von nicht verblisterbarer Medikation (z.B. Betäubungsmittel oder Flüssigkeiten), weiterhin durch den Pflegedienst gewährleistet und dementsprechend auch honoriert werden.

Fazit: Abrechnungsunsicherheiten gehören der Vergangenheit an und einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Pflegediensten und Apotheken steht nichts im Wege.

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Aufhebung des Beschlusses vom 18. Juni 2020 über die Änderung bezüglich der Nummer 26 des Leistungsverzeichnisses bei Anwendung von verblisterten Medikamenten

Bild: Beschluss auf Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Abrechnungsfähigkeit

Mythos 2: Kompetenzverlust des Pflegepersonals

Ein weiterer Mythos, der oft im Zusammenhang mit der Verblisterung auftaucht, ist der vermeintliche Kompetenzverlust des Pflegepersonals über die Arzneimittel und das Richten an sich. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Die Verblisterung beeinträchtigt nicht die Kompetenz des Pflegepersonals im Umgang mit Medikamenten. Im Gegenteil, das Pflegepersonal behält seine Rolle und Verantwortung bei der Verabreichung der Medikamente und wird zusätzlich im gesamten Prozess unterstützt. Das Personal kann vorort sich voll und ganz auf die Patienten konzentrieren und Fehlerquellen durch den Faktor Mensch beim manuellen Stellen der Medikation reduziert werden. Die Verblisterung trägt zusätzlich dazu bei, das Risiko von Wissensmonopolen zu minimieren, zum Beispiel im Falle von Mitarbeiterwechsel, Urlaub oder Krankheitsausfällen. Beim Einspringen von bestehendem oder neuem Personal wird der Einstieg durch klare Standards erleichtert und die Einarbeitung verkürzt, weil die Medikamente bereits sortiert sind. Weitere Kontrollmöglichkeiten für die Mitarbeiter bietet ein mitgesendeter Medikationsplan mit aufgedruckten Tablettenbildern und klar beschriftete Blistertütchen.  Eine eindeutige Beschriftung der Blistertütchen ist für das Pflegepersonal sichtbar: Name, Datum, Uhrzeit, Medikament und die Beschreibung der Tablettenform und -Farbe helfen bei der Kontrolle.

Zusätzlich kann das Pflegepersonal jederzeit auch von unterwegs aus mobil per Webanwendung wie z.B. von hellomed auf die aktuellen Medikationspläne der Klienten zugreifen und hochaufgelöste Tablettenbilder digital einsehen, um die Kontrolle beizubehalten. Im Zweifel kann das Pflegepersonal unmittelbar den persönlichen pharmazeutischen Ansprechpartner digital per Anwendung oder per Telefon erreichen um pharmazeutische Fachfragen schnell zu klären und sich aufzuschlauen.

Fazit: Der Pflegedienstleister kann mit mehr Flexibilität, Know-how und ohne Kompetenzverlust agieren und wird durch die Zusammenarbeit mit einer Apotheke befähigt.

Mythos 3: Schwierige Berücksichtigung von Medikationsänderungen

Ein häufiger Irrtum betrifft die Annahme, dass Medikationsänderungen bei der Verblisterung nur schwer berücksichtigt werden können. Diese Annahme ist jedoch nicht zutreffend. Die erfolgreiche Integration von Medikationsänderungen erfordert einen sorgfältigen Umgang und einen gut strukturierten Prozess. In den meisten Fällen erfordern Medikationsänderungen keine sofortige Umsetzung von heute auf morgen. Alternativ können Beileger oder separate Verpackungen mit kleineren Packungsgrößen für den Überbrückungszeitraum genutzt werden, um kritische Änderungen innerhalb von 24 Stunden zu berücksichtigen. Mit am wichtigsten ist aber auch die schnelle Kommunikation und die Mitarbeit zwischen den einzelnen Parteien (Ärzte, Pflegedienste, Angehörige, Patienten), was die Umsetzung Medikationsänderungen angeht. Hierfür hält zum Beispiel hellomed die Möglichkeit bereit, dass das Pflegepersonal auf der Tour direkt per Anwendung Medikationsänderungen strukturiert und einfach kommunizieren kann. Somit kann die Medikationsänderung unmittelbar berücksichtigt werden, ohne dass dies erst am Ende der Tour im Büro wieder am Schreibtisch passieren muss.

Fazit: Medikationsänderungen können durch enge Zusammenarbeit einer digital befähigten Apotheke noch schneller und unkomplizierter berücksichtigt und umgesetzt werden.

Mythos 4: Eingeschränkte Flexibilität durch Apothekeninvolvierung

Ein weiterer Vorbehalt bezieht sich auf einen vermeintlichen Flexibilitätsverlust durch die Einbindung von Apotheken in den Verblisterungsprozess. Dabei sorgt die Inklusion von Apotheken für mehr und nicht für weniger Flexibilität – aus den folgenden Gründen:

    • Fachwissen der Apotheker: Das Fachwissen von Apothekern ermöglicht es ihnen, den Verblisterungsprozess effizient und patientenspezifisch anzupassen, sodass die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit bereitgestellt werden können.

    • Anpassungsfähigkeit: Apotheken sind es gewohnt, auf individuelle Anforderungen und spezielle Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen. Genau diese Flexibilität kann in den Verblisterungsprozess übertragen werden, um schnelle Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen, wenn sich beispielsweise die Medikamentendosierung eines Patienten ändert.

    • Schnelle Reaktion: Da Apotheken in der Regel eng mit Gesundheitseinrichtungen und Ärzten verbunden sind und auf Augenhöhe kommunizieren, können sie rasch auf Änderungen in Medikationsplänen oder auf dringende Anfragen in Zusammenarbeit mit Ärzten reagieren, was den Prozess noch flexibler macht.

Außerdem erhöht die Zusammenarbeit mit Apotheken die Arzneimittelsicherheit durch das „4-Augen-Prinzip“, bei dem die Apotheke die Medikamente prüft und verifiziert. Dies minimiert potenzielle Fehler auf seiten der Pflegedienste und trägt zu einem höheren Qualitätsstandard bei. 

 

Fazit: Auch hier kann eine Zusammenarbeit mit einer Apotheke die Flexibilität beim Pflegedienst erhöhen und bringt weitere Vorteile wie Fachwissen und erhöhte Arzneimittelsicherheit mit sich.

Gesamtresultat: Verblisterung als zeitgemäße Lösung für Pflegedienstleister

Die Verblisterung von Medikamenten erweist sich für Pflegedienstleister als moderne und effiziente Lösung. Gängige Mythen und Vorurteile gegenüber Verblisterung erweisen sich im Fakten-Check als unbegründet. Die Praxis ermöglicht nicht nur wesentliche Zeit- und Kostenvorteile, sondern auch eine transparente und sichere Abrechnung mit den Kranken- und Pflegekassen. Die Beteiligung von Apotheken verbessert die Arzneimittelsicherheit und sorgt für eine ganzheitliche Betrachtung des Medikationsprozesses. Die Verblisterung stellt somit eine zeitgemäße und vorteilhafte Option dar, die den Anforderungen der Pflegedienste gerecht wird.

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Die Pflegedienst-Landschaft unterliegt einem stetigen Wandel, der durch innovative Ansätze und moderne Technologien vorangetrieben wird. Einer dieser innovativen Ansätze, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Medikationsverblisterung. Doch trotz ihrer vielversprechenden Vorteile ranken sich immer noch einige hartnäckige Mythen um den Nutzen von Verblisterung für die Pflegedienstleister. Das erklärt dann wohl auch, warum die Mehrheit der ambulanten Pflegedienste (leider) in der Vergangenheit die Verblisterung durch Apotheken gemieden haben, wie die Deutsche Apotheker Zeitung schon 2022 berichtet hat. Viel hat sich jedoch seitdem geändert und neue Ansätze zur Entlastung der Pflegedienste setzen sich durch.

In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Vorurteile über die Verblisterung in der Pflegedienstleistung aufdecken und die aktuellen Fakten beleuchten.

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Ein weitverbreiteter Irrglaube besagt, dass Pflegedienstleister ihre Leistungen nicht mehr mit den Kassen abrechnen können, wenn das Vorsortieren der Medikation (Verblisterung) durch eine Apotheke erfolgt. Dieser Mythos ist jedoch längst überholt. Seit der Aufhebung des G-BA Beschlusses Ende 2021 ist die volle Abrechnungsfähigkeit von Pflegedienstleistern rechtssicher gewährleistet (siehe GBA-Beschluss). Das bedeutet, dass sämtliche Leistungen gemäß der häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26 abgerechnet werden können, selbst wenn die Medikamente vorher von der Apotheke verblistert wurden. Hierzu zählen sowohl das Richten ärztlich verordneter Medikamente als auch deren Verabreichung. 

In der Stellungsnahme des Gemeinsamen Bundesauschusses als oberstes Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen wird begründet, dass die Verblisterung lediglich eine vorbereitende Dienstleistung für das Richten der Medikation  ist, für welche der Pflegedienst trotz Unterstützung durch die Apotheke weiterhin der Hauptleistungserbringer bleibt und die Verantwortung beibehält.

Zudem müssen zusätzliche Leistungen im Rahmen der HKP Nr. 26,  wie die Kontrolle der Medikation als auch das Richten von nicht verblisterbarer Medikation (z.B. Betäubungsmittel oder Flüssigkeiten), weiterhin durch den Pflegedienst gewährleistet und dementsprechend auch honoriert werden.

Fazit: Abrechnungsunsicherheiten gehören der Vergangenheit an und einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Pflegediensten und Apotheken steht nichts im Wege.

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Aufhebung des Beschlusses vom 18. Juni 2020 über die Änderung bezüglich der Nummer 26 des Leistungsverzeichnisses bei Anwendung von verblisterten Medikamenten

Bild: Beschluss auf Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Abrechnungsfähigkeit

Mythos 2: Kompetenzverlust des Pflegepersonals

Ein weiterer Mythos, der oft im Zusammenhang mit der Verblisterung auftaucht, ist der vermeintliche Kompetenzverlust des Pflegepersonals über die Arzneimittel und das Richten an sich. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Die Verblisterung beeinträchtigt nicht die Kompetenz des Pflegepersonals im Umgang mit Medikamenten. Im Gegenteil, das Pflegepersonal behält seine Rolle und Verantwortung bei der Verabreichung der Medikamente und wird zusätzlich im gesamten Prozess unterstützt. Das Personal kann vorort sich voll und ganz auf die Patienten konzentrieren und Fehlerquellen durch den Faktor Mensch beim manuellen Stellen der Medikation reduziert werden. Die Verblisterung trägt zusätzlich dazu bei, das Risiko von Wissensmonopolen zu minimieren, zum Beispiel im Falle von Mitarbeiterwechsel, Urlaub oder Krankheitsausfällen. Beim Einspringen von bestehendem oder neuem Personal wird der Einstieg durch klare Standards erleichtert und die Einarbeitung verkürzt, weil die Medikamente bereits sortiert sind. Weitere Kontrollmöglichkeiten für die Mitarbeiter bietet ein mitgesendeter Medikationsplan mit aufgedruckten Tablettenbildern und klar beschriftete Blistertütchen.  Eine eindeutige Beschriftung der Blistertütchen ist für das Pflegepersonal sichtbar: Name, Datum, Uhrzeit, Medikament und die Beschreibung der Tablettenform und -Farbe helfen bei der Kontrolle.

Zusätzlich kann das Pflegepersonal jederzeit auch von unterwegs aus mobil per Webanwendung wie z.B. von hellomed auf die aktuellen Medikationspläne der Klienten zugreifen und hochaufgelöste Tablettenbilder digital einsehen, um die Kontrolle beizubehalten. Im Zweifel kann das Pflegepersonal unmittelbar den persönlichen pharmazeutischen Ansprechpartner digital per Anwendung oder per Telefon erreichen um pharmazeutische Fachfragen schnell zu klären und sich aufzuschlauen.

Fazit: Der Pflegedienstleister kann mit mehr Flexibilität, Know-how und ohne Kompetenzverlust agieren und wird durch die Zusammenarbeit mit einer Apotheke befähigt.

Mythos 3: Schwierige Berücksichtigung von Medikationsänderungen

Ein häufiger Irrtum betrifft die Annahme, dass Medikationsänderungen bei der Verblisterung nur schwer berücksichtigt werden können. Diese Annahme ist jedoch nicht zutreffend. Die erfolgreiche Integration von Medikationsänderungen erfordert einen sorgfältigen Umgang und einen gut strukturierten Prozess. In den meisten Fällen erfordern Medikationsänderungen keine sofortige Umsetzung von heute auf morgen. Alternativ können Beileger oder separate Verpackungen mit kleineren Packungsgrößen für den Überbrückungszeitraum genutzt werden, um kritische Änderungen innerhalb von 24 Stunden zu berücksichtigen. Mit am wichtigsten ist aber auch die schnelle Kommunikation und die Mitarbeit zwischen den einzelnen Parteien (Ärzte, Pflegedienste, Angehörige, Patienten), was die Umsetzung Medikationsänderungen angeht. Hierfür hält zum Beispiel hellomed die Möglichkeit bereit, dass das Pflegepersonal auf der Tour direkt per Anwendung Medikationsänderungen strukturiert und einfach kommunizieren kann. Somit kann die Medikationsänderung unmittelbar berücksichtigt werden, ohne dass dies erst am Ende der Tour im Büro wieder am Schreibtisch passieren muss.

Fazit: Medikationsänderungen können durch enge Zusammenarbeit einer digital befähigten Apotheke noch schneller und unkomplizierter berücksichtigt und umgesetzt werden.

Mythos 4: Eingeschränkte Flexibilität durch Apothekeninvolvierung

Ein weiterer Vorbehalt bezieht sich auf einen vermeintlichen Flexibilitätsverlust durch die Einbindung von Apotheken in den Verblisterungsprozess. Dabei sorgt die Inklusion von Apotheken für mehr und nicht für weniger Flexibilität – aus den folgenden Gründen:

    • Fachwissen der Apotheker: Das Fachwissen von Apothekern ermöglicht es ihnen, den Verblisterungsprozess effizient und patientenspezifisch anzupassen, sodass die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit bereitgestellt werden können.

    • Anpassungsfähigkeit: Apotheken sind es gewohnt, auf individuelle Anforderungen und spezielle Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen. Genau diese Flexibilität kann in den Verblisterungsprozess übertragen werden, um schnelle Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen, wenn sich beispielsweise die Medikamentendosierung eines Patienten ändert.

    • Schnelle Reaktion: Da Apotheken in der Regel eng mit Gesundheitseinrichtungen und Ärzten verbunden sind und auf Augenhöhe kommunizieren, können sie rasch auf Änderungen in Medikationsplänen oder auf dringende Anfragen in Zusammenarbeit mit Ärzten reagieren, was den Prozess noch flexibler macht.

Außerdem erhöht die Zusammenarbeit mit Apotheken die Arzneimittelsicherheit durch das „4-Augen-Prinzip“, bei dem die Apotheke die Medikamente prüft und verifiziert. Dies minimiert potenzielle Fehler auf seiten der Pflegedienste und trägt zu einem höheren Qualitätsstandard bei. 

 

Fazit: Auch hier kann eine Zusammenarbeit mit einer Apotheke die Flexibilität beim Pflegedienst erhöhen und bringt weitere Vorteile wie Fachwissen und erhöhte Arzneimittelsicherheit mit sich.

Gesamtresultat: Verblisterung als zeitgemäße Lösung für Pflegedienstleister

Die Verblisterung von Medikamenten erweist sich für Pflegedienstleister als moderne und effiziente Lösung. Gängige Mythen und Vorurteile gegenüber Verblisterung erweisen sich im Fakten-Check als unbegründet. Die Praxis ermöglicht nicht nur wesentliche Zeit- und Kostenvorteile, sondern auch eine transparente und sichere Abrechnung mit den Kranken- und Pflegekassen. Die Beteiligung von Apotheken verbessert die Arzneimittelsicherheit und sorgt für eine ganzheitliche Betrachtung des Medikationsprozesses. Die Verblisterung stellt somit eine zeitgemäße und vorteilhafte Option dar, die den Anforderungen der Pflegedienste gerecht wird.