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Erweiterte Medikationsberatung: Medikationsanalyse für eine sichere Arzneimitteltherapie

Erweiterte Medikationsberatung: Medikationsanalyse für eine sichere Arzneimitteltherapie

July 20, 2023

Kein Mensch gleicht dem anderen: Das gilt auch für Krankheiten. Ob Bluthochdruck oder Arthrose – die gleiche Diagnose bedeutet nicht bei jedem Patienten und jeder Patientin den gleichen Verlauf oder die gleichen Symptome. Neben der Krankengeschichte spielen für die optimale Einnahme von Medikamenten auch andere Faktoren eine Rolle.  

Approbierte Apotheker:innen, die eine entsprechende Fortbildung absolviert haben, können Patient:innen dabei unterstützen, ein Bewusstsein für ihre Medikation zu entwickeln und sich achtsam damit auseinanderzusetzen – dank einer erweiterten Medikationsberatung.

Medikationscheck vs. Medikationsberatung: Was ist der Unterschied?

Der Medikationscheck ist zwar keine geregelte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, wird aber trotzdem von einigen angeboten. Der Umfang ist nicht offiziell geregelt. Er dient prinzipiell der Überprüfung der Medikation von Patient:innen auf z. B. Wechselwirkungen und Doppelmedikation.

Bei der erweiterten Medikationsberatung handelt es sich um eine individuelle Begleitung der Patient:innen beim Umgang mit ihrer Medikation. Dabei werden nicht nur potenzielle arzneimittelbezogene Probleme in Bezug auf Doppelmedikation, Dosierung und sachgerechte Lagerung, sondern auch persönliche Faktoren wie Allergien, Lebensstil und psychische Belastungen berücksichtigt. Eine erweiterte Medikationsberatung kann daher sinnvoll sein, um eine optimale Arzneimitteltherapie zu erreichen und unerwünschte Nebenwirkungen zu minimieren.

Wer hat Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung?

Eine erweiterte Medikationsberatung ist für alle Patient:innen in der ambulanten häuslichen Versorgung möglich, die auf eine sogenannte Polymedikation mit mindestens 5 verschiedenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angewiesen sind. Dazu gehören insbesondere ältere Patient:innen oder solche mit chronischen Erkrankungen.¹

Der Anspruch auf eine von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene erweiterte Medikationsberatung besteht einmal im Jahr oder bei erheblicher Umstellung der Medikation (mindestens 3 neue Arzneimittel innerhalb von 4 Wochen als Dauermedikation). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Medikationsanalyse. Auch Privatpatient:innen haben Anspruch auf eine Kostenübernahme, sollten sich aber vorab bei ihrer Versicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang eine erweiterte Medikationsberatung übernommen wird.

Wie läuft eine erweiterte Medikationsberatung ab?

Wer eine erweiterte Medikationsberatung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an die Apotheke des Vertrauens. Gemeinsam wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der die Inhalte der Dienstleistung beschrieben und die Voraussetzungen festgehalten werden. Mit einer persönlichen Unterschrift bestätigen die Patient:innen zu Beginn, dass sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen – und am Ende, dass sie die Beratung auch erhalten haben. Nur so ist eine Abrechnung der Apotheke mit der Krankenkasse möglich. 

Weitere Unterschriften erlauben zudem die Rücksprache mit den betreuenden Ärzt:innen sowie die Übersendung eines Ergebnisberichts an diese. 

Vorbereitung des Gesprächs

Wurde ein Beratungstermin vereinbart, sollten Patient:innen – soweit vorhanden – bereits bestehende Medikationspläne, Arzneimittellisten, Laborbefunde, Einnahme- oder Dosierungsanweisungen sowie Entlassungs- oder Arztbriefe vorbereitend zusammenstellen. Außerdem sollten Patient:innen ihre Dauer-, Akut- sowie Bedarfsmedikamente (sowohl ärztlich verordnete als auch solche in Selbstmedikation) zum Gespräch mitbringen. Zur Selbstmedikation gehören beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel sowie Vitamin- und Mineralstoffpräparate. 

Medikamente, die im Kühlschrank aufbewahrt werden, sollten wegen möglicher Qualitätsverluste durch Temperaturschwankungen nicht zum Gespräch mitgebracht werden. Hier reicht es aus, wenn Patient:innen den Namen des Arzneimittels sowie die Wirkstärke notieren oder auch die Packungsbeilage oder ein Foto der Verpackung vorzeigen können.

Durchführung des Gesprächs

Das Beratungsgespräch (das sogenannte Brown-Bag-Review) hat zum Ziel, von den Patient:innen mehr über folgende Punkte zu erfahren:

    • Welche Medikamente haben sie bisher genommen?
    • Wie sehen ihre Einnahmegewohnheiten aus?
    • Wie regelmäßig und verlässlich ist ihre Einnahme (Therapietreue)?
    • Was sind ihre Ernährungsgewohnheiten?
    • Was ist ihr Lebensstil und wie hoch ist ihr Stresslevel?

Denn nur die Patient:innen selbst können wahrheitsgemäße Aussagen darüber treffen, welche Fachärzte und Fachärztinnen sie ab und zu oder regelmäßig aufsuchen oder welche Allergien und Unverträglichkeiten ihnen gegebenenfalls bekannt sind.

Im Rahmen der erweiterten Medikationsberatung werden die Arzneimittel einer Bestandsaufnahme unterzogen und entsprechend der Dauer-, Akut- oder Bedarfsmedikation korrekt zugeordnet sowie hinsichtlich Selbstmedikation und ärztlicher Empfehlung unterschieden.

Soweit den Patient:innen bekannt, wird der genaue Anwendungsgrund der Medikation in möglichst verständlicher Sprache erfasst. Die genaue Diagnose kann unter Anmerkungen notiert werden – wofür oder wogegen das Medikament genau angewendet wird, ist später für das Ausfüllen des individuellen Medikationsplans relevant. Auch der Zeitpunkt der Einnahme, ob nüchtern oder nach dem Essen, sowie die Angabe, ob das Medikament oral oder auf andere Weise eingenommen wird, sind wichtige Informationen, um die Dosierung möglichst genau zu erfassen. 

Darüber hinaus werden Patient:innen nach möglichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Anwendung gefragt, um etwaige Wechsel- und Nebenwirkungen zu identifizieren. Außerdem müssen Patient:innen Angaben dazu machen, wie sie ihre Medikamente lagern und ob und wie häufig sie in den vergangenen Wochen schätzungsweise die Einnahme vergessen haben.

Im Beratungsgespräch wird den Patient:innen auch Raum für Rückfragen gegeben und sie haben die Möglichkeit, Wünsche und Erwartungen an die erweiterte Medikationsberatung zu äußern. Am Ende des Beratungsgesprächs sollte ein Termin für ein Abschlussgespräch vereinbart werden. 

Pharmazeutische Arzneimitteltherapiesicherheit-Prüfung

Nach dem Beratungsgespräch wird die gesamte erfasste Medikation einer pharmazeutischen Prüfung zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) unterzogen und analysiert. Dabei sollen potenzielle „arzneimittelbezogene Probleme“ (sogenannte ABPs) erkannt und diese durch mögliche alternative Medikamente gelöst bzw. verhindert werden. Hier werden z. B. auch relevante aktuelle Laborwerte – etwa zu einer verminderten Nierenfunktion bei der Einnahme von Schmerzmitteln wie Ibuprofen oder Paracetamol – berücksichtigt. Zu den gängigen ABPs gehören u. a.: 

    • Doppelmedikation
    • Neben- und Wechselwirkungen
    • ungeeignetes oder unangemessenes Dosierungsintervall
    • ungeeigneter oder unangemessener Einnahmezeitpunkt (auch in Verbindung mit Mahlzeiten)
    • ungeeignete oder unangemessene Darreichungsform
    • mangelnde Therapietreue
    • Über- oder Unterdosierung bei Selbstmedikation
    • nicht sachgerechte Lagerung

Mit dem Ergebnis der AMTS-Prüfung kann die Apotheke, sofern die Patient:innen vorher zugestimmt haben, die behandelnden Ärzt:innen kontaktieren, um in Zusammenarbeit eine Lösung für eventuelle Unverträglichkeiten oder andere erkannte Probleme zu erarbeiten.

Ausführliches Abschlussgespräch

Beim zweiten Beratungsgespräch werden die Ergebnisse der Medikationsanalyse mit den Patient:innen besprochen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen und Lösungsvorschläge erläutert. Außerdem erhalten die Patient:innen einen aktualisierten und vollständigen Medikationsplan: Dieser enthält eine ausführliche Auflistung aller eingenommenen Medikamente, die jeweilige Wirkung sowie Einnahmeempfehlungen. Der individuelle Medikationsplan kann in allen ärztlichen Einrichtungen vorgelegt und genutzt werden.

Medikationsmanagement durch hellomed

Den approbierten Apotheker:innen von hellomed liegt die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue ihrer Patient:innen am Herzen. Darum sortieren wir nicht einfach nur Ihre Tabletten sicher und sauber nach Tag und Einnahmezeitpunkt vor, sondern kümmern uns auch um eine kontinuierliche Optimierung Ihrer Medikation. Für eine rundum sorglose Medikamenteneinnahme!

Quelle

¹ Medikationsberatung bei Polymedikation – was Apotheker wissen müssen. Verfügbar unter: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/06/20/medikationsberatung-bei-polymedikation-was-apotheker-wissen-muessen (Zugriff am 18. Juli 2023)

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Kein Mensch gleicht dem anderen: Das gilt auch für Krankheiten. Ob Bluthochdruck oder Arthrose – die gleiche Diagnose bedeutet nicht bei jedem Patienten und jeder Patientin den gleichen Verlauf oder die gleichen Symptome. Neben der Krankengeschichte spielen für die optimale Einnahme von Medikamenten auch andere Faktoren eine Rolle.  

Approbierte Apotheker:innen, die eine entsprechende Fortbildung absolviert haben, können Patient:innen dabei unterstützen, ein Bewusstsein für ihre Medikation zu entwickeln und sich achtsam damit auseinanderzusetzen – dank einer erweiterten Medikationsberatung.

Medikationscheck vs. Medikationsberatung: Was ist der Unterschied?

Der Medikationscheck ist zwar keine geregelte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, wird aber trotzdem von einigen angeboten. Der Umfang ist nicht offiziell geregelt. Er dient prinzipiell der Überprüfung der Medikation von Patient:innen auf z. B. Wechselwirkungen und Doppelmedikation.

Bei der erweiterten Medikationsberatung handelt es sich um eine individuelle Begleitung der Patient:innen beim Umgang mit ihrer Medikation. Dabei werden nicht nur potenzielle arzneimittelbezogene Probleme in Bezug auf Doppelmedikation, Dosierung und sachgerechte Lagerung, sondern auch persönliche Faktoren wie Allergien, Lebensstil und psychische Belastungen berücksichtigt. Eine erweiterte Medikationsberatung kann daher sinnvoll sein, um eine optimale Arzneimitteltherapie zu erreichen und unerwünschte Nebenwirkungen zu minimieren.

Wer hat Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung?

Eine erweiterte Medikationsberatung ist für alle Patient:innen in der ambulanten häuslichen Versorgung möglich, die auf eine sogenannte Polymedikation mit mindestens 5 verschiedenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angewiesen sind. Dazu gehören insbesondere ältere Patient:innen oder solche mit chronischen Erkrankungen.¹

Der Anspruch auf eine von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene erweiterte Medikationsberatung besteht einmal im Jahr oder bei erheblicher Umstellung der Medikation (mindestens 3 neue Arzneimittel innerhalb von 4 Wochen als Dauermedikation). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Medikationsanalyse. Auch Privatpatient:innen haben Anspruch auf eine Kostenübernahme, sollten sich aber vorab bei ihrer Versicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang eine erweiterte Medikationsberatung übernommen wird.

Wie läuft eine erweiterte Medikationsberatung ab?

Wer eine erweiterte Medikationsberatung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an die Apotheke des Vertrauens. Gemeinsam wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der die Inhalte der Dienstleistung beschrieben und die Voraussetzungen festgehalten werden. Mit einer persönlichen Unterschrift bestätigen die Patient:innen zu Beginn, dass sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen – und am Ende, dass sie die Beratung auch erhalten haben. Nur so ist eine Abrechnung der Apotheke mit der Krankenkasse möglich. 

Weitere Unterschriften erlauben zudem die Rücksprache mit den betreuenden Ärzt:innen sowie die Übersendung eines Ergebnisberichts an diese. 

Vorbereitung des Gesprächs

Wurde ein Beratungstermin vereinbart, sollten Patient:innen – soweit vorhanden – bereits bestehende Medikationspläne, Arzneimittellisten, Laborbefunde, Einnahme- oder Dosierungsanweisungen sowie Entlassungs- oder Arztbriefe vorbereitend zusammenstellen. Außerdem sollten Patient:innen ihre Dauer-, Akut- sowie Bedarfsmedikamente (sowohl ärztlich verordnete als auch solche in Selbstmedikation) zum Gespräch mitbringen. Zur Selbstmedikation gehören beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel sowie Vitamin- und Mineralstoffpräparate. 

Medikamente, die im Kühlschrank aufbewahrt werden, sollten wegen möglicher Qualitätsverluste durch Temperaturschwankungen nicht zum Gespräch mitgebracht werden. Hier reicht es aus, wenn Patient:innen den Namen des Arzneimittels sowie die Wirkstärke notieren oder auch die Packungsbeilage oder ein Foto der Verpackung vorzeigen können.

Durchführung des Gesprächs

Das Beratungsgespräch (das sogenannte Brown-Bag-Review) hat zum Ziel, von den Patient:innen mehr über folgende Punkte zu erfahren:

    • Welche Medikamente haben sie bisher genommen?
    • Wie sehen ihre Einnahmegewohnheiten aus?
    • Wie regelmäßig und verlässlich ist ihre Einnahme (Therapietreue)?
    • Was sind ihre Ernährungsgewohnheiten?
    • Was ist ihr Lebensstil und wie hoch ist ihr Stresslevel?

Denn nur die Patient:innen selbst können wahrheitsgemäße Aussagen darüber treffen, welche Fachärzte und Fachärztinnen sie ab und zu oder regelmäßig aufsuchen oder welche Allergien und Unverträglichkeiten ihnen gegebenenfalls bekannt sind.

Im Rahmen der erweiterten Medikationsberatung werden die Arzneimittel einer Bestandsaufnahme unterzogen und entsprechend der Dauer-, Akut- oder Bedarfsmedikation korrekt zugeordnet sowie hinsichtlich Selbstmedikation und ärztlicher Empfehlung unterschieden.

Soweit den Patient:innen bekannt, wird der genaue Anwendungsgrund der Medikation in möglichst verständlicher Sprache erfasst. Die genaue Diagnose kann unter Anmerkungen notiert werden – wofür oder wogegen das Medikament genau angewendet wird, ist später für das Ausfüllen des individuellen Medikationsplans relevant. Auch der Zeitpunkt der Einnahme, ob nüchtern oder nach dem Essen, sowie die Angabe, ob das Medikament oral oder auf andere Weise eingenommen wird, sind wichtige Informationen, um die Dosierung möglichst genau zu erfassen. 

Darüber hinaus werden Patient:innen nach möglichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Anwendung gefragt, um etwaige Wechsel- und Nebenwirkungen zu identifizieren. Außerdem müssen Patient:innen Angaben dazu machen, wie sie ihre Medikamente lagern und ob und wie häufig sie in den vergangenen Wochen schätzungsweise die Einnahme vergessen haben.

Im Beratungsgespräch wird den Patient:innen auch Raum für Rückfragen gegeben und sie haben die Möglichkeit, Wünsche und Erwartungen an die erweiterte Medikationsberatung zu äußern. Am Ende des Beratungsgesprächs sollte ein Termin für ein Abschlussgespräch vereinbart werden. 

Pharmazeutische Arzneimitteltherapiesicherheit-Prüfung

Nach dem Beratungsgespräch wird die gesamte erfasste Medikation einer pharmazeutischen Prüfung zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) unterzogen und analysiert. Dabei sollen potenzielle „arzneimittelbezogene Probleme“ (sogenannte ABPs) erkannt und diese durch mögliche alternative Medikamente gelöst bzw. verhindert werden. Hier werden z. B. auch relevante aktuelle Laborwerte – etwa zu einer verminderten Nierenfunktion bei der Einnahme von Schmerzmitteln wie Ibuprofen oder Paracetamol – berücksichtigt. Zu den gängigen ABPs gehören u. a.: 

    • Doppelmedikation
    • Neben- und Wechselwirkungen
    • ungeeignetes oder unangemessenes Dosierungsintervall
    • ungeeigneter oder unangemessener Einnahmezeitpunkt (auch in Verbindung mit Mahlzeiten)
    • ungeeignete oder unangemessene Darreichungsform
    • mangelnde Therapietreue
    • Über- oder Unterdosierung bei Selbstmedikation
    • nicht sachgerechte Lagerung

Mit dem Ergebnis der AMTS-Prüfung kann die Apotheke, sofern die Patient:innen vorher zugestimmt haben, die behandelnden Ärzt:innen kontaktieren, um in Zusammenarbeit eine Lösung für eventuelle Unverträglichkeiten oder andere erkannte Probleme zu erarbeiten.

Ausführliches Abschlussgespräch

Beim zweiten Beratungsgespräch werden die Ergebnisse der Medikationsanalyse mit den Patient:innen besprochen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen und Lösungsvorschläge erläutert. Außerdem erhalten die Patient:innen einen aktualisierten und vollständigen Medikationsplan: Dieser enthält eine ausführliche Auflistung aller eingenommenen Medikamente, die jeweilige Wirkung sowie Einnahmeempfehlungen. Der individuelle Medikationsplan kann in allen ärztlichen Einrichtungen vorgelegt und genutzt werden.

Medikationsmanagement durch hellomed

Den approbierten Apotheker:innen von hellomed liegt die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue ihrer Patient:innen am Herzen. Darum sortieren wir nicht einfach nur Ihre Tabletten sicher und sauber nach Tag und Einnahmezeitpunkt vor, sondern kümmern uns auch um eine kontinuierliche Optimierung Ihrer Medikation. Für eine rundum sorglose Medikamenteneinnahme!

Quelle

¹ Medikationsberatung bei Polymedikation – was Apotheker wissen müssen. Verfügbar unter: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/06/20/medikationsberatung-bei-polymedikation-was-apotheker-wissen-muessen (Zugriff am 18. Juli 2023)